Zweigniederlassung der Ltd. in Deutschland
Zweigniederlassung der Ltd. hier in Deutschland eingetragen?
Veröffentlicht werden zur Zeigniederlassung die folgende Angaben, ähnlich wie in einem deutschen Handelsregisterauszug:
Name der Firma, Register-Nr., Registered Office, das für die Hauptniederlassung zuständiges Handelsregister in England (z.B. Companies House) Höhe des Gesellschaftskapitals, hin und wieder auch die die Höhe des ausgegebenen Kapitals, der Geschäftszweck der Zweigniederlassung, die Anschrift der deutschen Zweigniederlassung und ggf. ein Vertreter in Deutschland, falls dies nicht der Director ist.
Die Angaben zu den Gesellschaftern (Shareholder), werden hingegen nicht veröffentlicht. Diese Angaben müssen vom Handelsregister in England eingeholt werden.
Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt gibt es auch im Jahr 2020 bisher keine Anzeichen dafür, dass eingespielte Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass es Schwierigkeiten oder Verzögerungen im Verlaufe der gemeinsamen Verhandlungen in der so genannten Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 geben könnte, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Was passiert, wenn die Ltd. keine Zweigniederlassung in Deutschland eintragen lässt, aber trotzdem in Deutschland aktiv ist?
Da den Registergerichten in Deutschland nicht bekannt wird, wenn eine Ltd. ohne Zweigniederlassung tätig wird, wird dies meist ohne Folgen bleiben, auch wenn die Registergerichte ein Zwangsgeld auferlegen können. Mehr kann von seiten des Registergerichtes allerdings nicht unternommen werden. Allerdings wirft dies ein gewisses Licht auf die Ltd., weil diese Tatsache auch den Geschäftspartnern der Ltd. in Deutschland bekannt werden dürfte.
Auskunft: Handelsregisterauszug Ltd. Deutschland