Ltd. ? Wer handelt verantwortlich für die britische Ltd.?
Wenn man der Frage nachgeht, wer für eine Ltd.-Gesellschaft handelt, dann ist das natürlich der Director oder die Directors, nicht die Shareholder. Das ist genauso wie in Deutschland bei einer typischen GmbH.
Denn die Gesellschafter (Shareholder) wählen das “Board of Directors”, worunter eine Art Vorstand zu sehen ist. Darüber hinaus müssen Shareholder nicht weiter aktiv werden und können im Hintergrund bleiben. Ein Pflicht zur Einberufung von Gesellschafterversammlungen besteht bei einer Ltd.-Gesellschaft nicht.
Dann gibt es noch ein Organ, welches für die Ltd.-Gesellschaft handeln kann: Der Company Secretary.
Darunter ist so eine Art Schriftführer oder Vertreter zu verstehen, der den Kontakt zu den englischen Behörden und dem Handelsregister unterhält, den jährlichen Annual Account unterzeichnet und einreicht. Bekanntlich kann es Sanktionen des englischen Handelsregisters nach sich ziehen, wenn diese jährlichen Meldungen verspätet oder überhaupt nicht eingereicht werden.
Der Company Sekretary ist nicht zwingend vorgeschrieben, ist aber für Ltd.-Gesellschafte anzuraten, die nicht in England geschäftlich aktiv sind.
Bei Registerrecherchen zu brit. Ltd. bitte beachten: Bei allen Londoner Turbulenzen nach dem EU-Austritt gibt es auch im Jahr 2020 bisher keine Anzeichen dafür, dass eingespielte Abläufe im Umgang mit Ltd. und deren Registrierung verändert werden würden. Selbst für den Fall, dass es Schwierigkeiten oder Verzögerungen im Verlaufe der gemeinsamen Verhandlungen in der so genannten Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020 geben könnte, dürfte sich an bewährten Verfahrensweisen im Umgang mit Wirtschafts- und ähnlichen Auskünften angesichts verbleibender gegenseitiger Abhängigkeiten nichts wesentliches ändern.
Wenn Sie einen Handelsregisterauszug über eine Ltd.-Gesellschaft bzw. weitere Dokumente von dort, dann sollten Sie sich das nachfolgende Bestellformular anschauen:
Handelsregisterauszug Ltd.