Was muss nach der Gründung der GmbH noch getan werden?

Was muss nach der Gründung der GmbH noch getan werden?

Wenn Sie die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister abgeschlossen haben, gibt es noch weitere Schritte, die zur Gründung der GmbH notwendig sind. Dazu gehören unter anderem:

1. 

Nach der Eintragung ins Handelsregister müssen Sie ein Geschäftskonto eröffnen, um die finanziellen Angelegenheiten Ihrer GmbH abwickeln zu können.

2. 

Wenn Sie eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen Sie Ihr Gewerbe anmelden. Hierfür müssen Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde wenden.

3.

Nach der Gründung der GmbH müssen Sie Ihr Unternehmen beim Finanzamt anmelden. Dabei müssen Sie verschiedene Steuernummer beantragen, wie beispielsweise die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

4.  

Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie Ihre GmbH bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden.

5. 

Je nach Art Ihrer Geschäftstätigkeit sollten Sie den Abschluss verschiedene Versicherungen prüfen, um Ihre Risiken abzusichern. Dazu zählen die Betriebshaftpflichtversicherung oder die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Nun ist alles erledigt und Sie können sich in das Geschäftsleben stürzen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt dann einmal einen beglaubigten oder auch unbeglaubigten Auszug aus dem Handelsregister wünschen, dann geht dies einmal über das Amtsgericht direkt oder, wenn Ihnen dafür die Zeit fehlt, hier über das Auftragsformular: Handelsregisterauszug.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert