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Handelsregister : Wer ist dort zu finden?

Handelsregister : Wer ist dort zu finden?

Handelsregister : In welchen Fällen muss man sich in das zuständige Handelsregister eintragen, sobald man ein Gewerbe ausübt?

Kleingewerbebetriebe und BGB-Gesellschaften (GbR) müssen sich nach deutschem Recht nicht im Handelsregister eintragen lassen, jedoch ein „Kaufmann”, dafür besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung.

Durch das Handelsrechtsreformgesetz (HRefG) vom 22. Juni 1998 wurde der Kaufmannsbegriff modernisiert und auch das Handelsregisterverfahren effektiver gestaltet. Das Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichnet nach wie vor jedes ein Gewerbe betreibende Unternehmen als “Handelsgewerbe” oder “Kaufmann”. Nahezu einzige Ausnahme dabei: Das Unternehmen erfordert keinen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb.

Welche gewerbliche Tätigkeit dabei genau ausgeführt wird, ist unerheblich und so gelten auch Unternehmen, die im wörtlichen Sinne keine klassischen Güter oder auch Waren an- oder verkaufen, als Kaufleute. Dies ist im elektronischen oder besser digitalen Zeitalter ein wichtiger Hinweis für so manchen in der Hard- oder Softwarebranche als Dienstleister tätigen, über den man dann im Handelsregister auch etwas finden kann.
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Gewerbebetrieb vorliegt, werden stets unabhängig von der Branche allgemein die folgenden Kriterien angesetzt:

– Jahresumsatz
– Höhe des eingesetzten Kapitals
– Art und Anzahl der Geschäftsvorgänge
– Inanspruchnahme und Gewährung von Krediten
– Größe und Anzahl der Geschäftsräume
– Anzahl der Beschäftigten
– Art der Buchführung.

Sofern demnach der Geschäftsbetrieb eines Einzelkaufmanns oder einer Personengesellschaft (OHG/KG) nach Art und Umfang als kaufmännisch anzusehen ist, besteht die gesetzliche Verpflichtung, diese Firma zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Den Nachweis dafür wiederum kann man mit einem sog. Handelsregisterauszug, heute zumeist Ausdruck oder Abdruck aus dem Handelsregister genannt, erlangen.
Wenn diese Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen, dann reicht die übliche Gewerbeanmeldung aus und man muss nicht im Handelsregister eingetragen sein.
Sollte man aber seitens eines Unternehmens die Eintragung in das Handelsregister nicht vornehmen, obwohl es aufgrund seines Geschäftsumfanges eigentlich eintragungspflichtig ist, dann kann das Registergericht die Anmeldung auch durch Verhängung von Zwangsgeldern durchsetzen.

Einsichtnahme in deutsche Handelsregister ist jedermann kostenfrei möglich, Auskünfte oder Ausdrucke kosten aber auch im Fall der Eigenrecherche Gebühren. Wenn Sie prüfen wollen, ob eine Firma oder Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, dann können Sie das gern auch über diesen Link tun. Wenn kein Eintrag gefunden werden kann, dann bleibt die Nachfrage für Sie in diesem Fall selbstverständlich kostenfrei.

Eintragung im Handelsregister