Ltd. : Wie erhält man Auskünfte über eine britische Ltd. ?
Ltd. – Auskunft: Woher erhält man unkompliziert und zielsicher eine Auskunft über eine Ltd.?
Die meisten der in Deutschland agierenden Ltd. sind beim Handelsregister in England registriert, dem sog. Companies House in Cardiff. Die britische Ltd. ist im Vereinigten Königreich auch für kleine und mittlere Unternehmen die gebräuchlichste Form der Kapitalgesellschaft und erfüllt ähnliche wirtschaftliche Funktionen wie die deutsche oder österreichische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Es gilt zur Dokumentenbeschaffung:
Da eine Ltd. regelmäßig Berichte und Informationen einreichen muss, im Gegensatz zur GmbH hier in Deutschland, kann beim Companies House nach einigen Jahren eine Vielzahl von Einzeldokumenten vorhanden sein.
Diese kann man abrufen, aber es ist es nicht ganz einfach, sich in dieser Fülle zurecht zu finden, da der Aufbau des englischen Handelsregisters sich gerade durch die größere Menge an Dokumenten vom deutschen Handelsregister unterscheidet. Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache, insbesondere der Termini, ist also auch ein gewisses Fachwissen nötig.
Es gibt aber möglicherweise eine Alternative:
Sobald eine Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Diese Daten sind dann in Form eines deutschen Handelsregisterauszuges aufbereitet. Da jedoch die Handelsregister in Deutschland diese Angaben der Ltd. nur übernehmen und nicht mit den tatsächlichen Angaben in England abgleichen, sollte man im Zweifelsfall dann doch auch noch auf Aktualität in England prüfen.
Um eine Ltd.-Auskunft zu erhalten ist es also meist besser, sich an einen erfahrenen Onlineservice zu wenden, denn dieser kann die Relevanz bestimmter Dokumente oder deren Überflüssigkeit gut einschätzen, hat aktuelle Entwicklungen im Auge und arbeitet meist sehr schnell.
Auftragsformular: Ltd.-Auskunft