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Tag: Ltd. Company

Ltd. : Wie erhält man eine Auskunft zu einer Ltd.?

Ltd. : Wie erhält man eine Auskunft zu einer Ltd.?

Ltd. :  Wie kommt man an eine Auskunft über eine Ltd., die auch in Deutschland tätig ist?

Es handelt sich bei einer Ltd. um eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht, bei der ihre Gesellschafter nicht persönlich haften, ähnlich wie bei der deutschen GmbH. Die “Gründungshürden” sind sehr gering, weil die Gesellschafter bei der Gründung quasi kein Stammkapital aufbringen müssen. Man schätzt, dass es gegenwürtig mehrere tausend registrierte britische Ltd. in Deutschland gibt, die Zahlen aber seit einiger Zeit leicht rückläufig sind.

Trotz Brexis gelten weiter die bisher üblichen Gegebenheiten und Abläufe: Die Ltd. Company ist beim Handelsregister in England registriert, dem Companies House. Von dort erhält man allerdings keinen direkt mit dem deutschen Handelsregister vergleichbaren Handelsregisterauszug. Denn im Gegensatz zu den Regularien, die in der Bundesrepublik Deutschland gelten,  haben englische Gesellschaften umfangreichere Verpflichtungen, was die regelmäßige Übermittlung von Dokumenten an das dortige Handelsregister betrifft.
Die verlangte Ltd.-Auskunft kann also aus einer Vielzahl von abrufbaren Dokumenten, die von der Ltd. häufigig, meist jährlich, eingereicht werden müssen, bestehen. Da sollte man neben guten Sprach- und Fachkenntnissen auch wissen, an welchen Informationen und Auskünften man wirklich interessiert ist – sonst können die auch anfallenden Kosten schnell in die Höhe schießen.
Es bietet sich also in solchen Fällen aus mehreren Gründen häufig die Inanspruchnahme eines versierten und seriösen Dienstleisters an, der auch den zu den gewünschten Informationen passenden Kostenrahmen kennt.

Und der natürlich genau an dieser Stelle auf eine mögliche, auch kostenseitige, Vereinfachung des Verfahrens hinweist:
Denn wenn eine Ltd. zwar in England registriert ist, aber ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie auch in das für sie regional zuständige deutsche Handelsregister mit dieser ihrer Zweigniederlassung eingetragen werden. Dieser Handelsregisterauszug hat dann natürlich das hier in Deutschland übliche Aussehen und er enthält alle relevanten Daten über eine Ltd., wenngleich ohne Angaben zu den Gesellschaftern.

Auftragsformular: Ltd. Auskunft