Handelsregister in Niedersachsen – schnell einen Auszug!
Handelsregister Informationen von den Handelsregistern in Niedersachsen. Hier jetzt abrufbar!
Die Handelsregistersachen der Landgerichtsbezirke sind im Bundesland Niedersachsen regional konzentriert. Damit liegt Niedersachsen handelregistertechnisch im Deutschlandvergleich in der Mitte – zwischen Bundesländern wie Berlin oder Thüringen, die nur ein zentrales Handelsregister führen, oder Bayern und NRW, die mehrere Dutzend solcher Standorte haben. Es handelt sich in Niedersachsen um insgesamt elf verschiedene Standorte für das Genossenschafts- und Handelsregister. Dort kann jedermann kostenfrei Einsicht nehmen, Auskünfte kosten in jedem Fall, auch bei Eigenrecherche, aber Gebühren.
Man sollte die regionale Zuständigkeit kennen, um unnötige Umwege zu vermeiden. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ weitgehend unabhängigen Service, nahezu rund um die Uhr, an.
Es gibt also mehrere gute Gründe, einen seriösen und versierten Dienstleister zu beauftragen.
Von den regionalen Handelsregistern in Niedersachsen können Sie hier Handelsregister – Informationen abrufen über eine GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, e.K., UG oder die deutsche Zweigniederlassung einer Ltd.- Company bzw. andere Firmen ausländischen Rechts.
Zusammengefasst findet man die relevanten Informationen aus dem Handelsregister jeweils auf einem Handelsregisterauszug, heute auch oft Ausdruck oder Abdruck genannt, dem diese Angaben entnommen werden können: Firma (= Name), Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen).
Der (normale, unbeglaubigte) Handelsregisterauszug (heute aktueller nicht amtlicher Ausdruck/Abdruck genannt) Niedersachsen wird Ihnen durch uns kurzfristig per E-Mail im PDF-Format übermittelt, oft schon binnen weniger Minuten, die Rechnung erhalten Sie auf gleichem Weg oder wenn gewollt per Post. Kostenlos bleibt es für Sie, wenn kein Handelsregisterauszug geliefert werden kann.
Sollten Sie den Handelsregisterauszug zur weiteren Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden nutzen wollen, dann benötigen Sie zumeist einen “amtlichen Ausdruck”, früher “beglaubigter Handelsregisterauszug” genannt. Dieser wird nur in Papierform ausgestellt und muss per Briefpost übermittelt werden – da kann die Lieferung schon einmal zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Bitte geben Sie nun die Daten der Firma ein, über welche Sie einen Handelsregisterauszug bzw. weitere Dokumente abrufen wollen.