GmbH – Wie schnell kann eine GmbH gelöscht werden?
GmbH – Löschung, wie schnell geht das?
Wenn eine GmbH gelöscht werden soll, dann dauert dies gewöhnlich schon runde anderthalb Jahre, wobei einer eigentlichen Löschung zumeist die Schritte Auflösung und Liquidation der GmbH vorangehen.
Es müssen in aller Regel zahlreiche gesetzlich vorgegebene Formalien eingehalten werden, bevor es zur Löschung einer GmbH kommt. Sollte die Gesellschaft aber vermögenslos sein und es deswegen nichts mehr abzuwickeln geben, dann können die Liquidatoren unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung der Gesellschaft ausnahmsweise sofort anmelden. Zu diesen Voraussetzungen zählen unter anderem das Nichtvorhandensein von Verbindlichkeiten und Grundvermögen. Ob ein Insolvenzeverfahren eröffnet oder die Auslösung der GmbH vollzogen wurde, diese Angaben findet man auf dem Handelsregisterauszug. Günstig ist hier der chronologische, denn so findet man auch frühere diesbezügliche Eintragungen.
Im Normalfall wird im Zeitraum der Auflösung der GmbH bis zur Löschung versucht, die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu bearbeiten und mit dem Gläubigern eine Lösung zu finden.
Neuerdings gibt es unter Nutzung internationaler Wirtschaftsregularien einen Weg, die Löschung einer GmbH zeitlich erheblich abzukürzen. So soll die Löschung einer GmbH innerhalb von einem Monat möglich sein, manche Quellen nennen sogar noch kürzere Zeiträume. Wie geht das?
Zunächst wird in diesem Fall die GmbH in einer Art von Schnellverfahren in eine englische Ltd. Company umgewandelt. Die ist möglich durch die sog. kalten grenzüberschreitenden Verschmelzung, auch GmbH-Ex-Verfahren genannt. Nach der Umwandlung in die Ltd. erfolgt die Löschung im deutschen Handelsregister. Daran schließt sich die Löschung der neuen Gesellschaft im englischen Handelsregister an, was bedeutend schneller mögllich ist als die Löschung der GmbH in Deutschland.
Es stimmt also, die Löschung einer deutschen GmbH ist innerhalb von vier Wochen prinzipiell möglich. Noch, muss man sagen, denn im Zuge des Brexit steht mit der Niederlassungsfreiheit auch das Schicksal der Ltd. in Deutschland, insbesondere was deren fortgesetzte Sonderstellung angeht, in Frage.
Generell gilt natürlich: Selbstverständlich verschwindet eine solche GmbH auch nach Löschung niemals vollkommen spurlos von der Bildfläche. Denn trotz der Löschung im deutschen Handelsregister sind diese Daten natürlich später noch einsehbar, genauso wie im vergleichbaren englischen Handelsregister, dem Companies House.
Hier können Sie auch Auskunft über eine gelöschte GmbH erhalten: Handelsregisterauskunft online