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GmbH-Register: Was beinhaltet ein Auszug aus GmbH-Register?

GmbH-Register: Was beinhaltet ein Auszug aus GmbH-Register?

GmbH – Register: Wie erfahre ich näheres über eine mich interessierende GmbH? Gibt es ein GmbH-Register?

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind eine in Deutschland recht häufige Gesellschaftsform – nähere Angaben zu ihnen liefern wie auch bei zahlreichen anderen Gesellschaftsformen die Handelsregister, die in den jeweils regional zuständigen Amtsgerichten/Registergerichten geführt werden. Also ist, wenn vom GmbH-Register gesprochen wird, eigentlich das regional zuständige Handelsregister gemeint.
Einige Bundesländer haben das Handelsregister an einer einzigen Stelle konzentriert, wie Berlin, Thüringen oder das Saarland, in anderen Bundesländern gibt es dagegen auch im digitalen Zeitalter noch eine Vielzahl örtlich zuständiger Handelsregister, bis zu mehrere Dutzend beispielsweise in Bayern oder NRW.
In aller Regel gibt die jeweilige Abteilung B des Handelsregisters Auskunft zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung,  in der Firmenname, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, und sofern nötig, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz und Löschung der Firma geführt werden.

Die häufige Frage – Woher kann ich ohne Anmeldung einen Auszug aus dem GmbH Register in Deutschland erhalten? – stellt sich also eigentlich gar nicht. Denn mit dem erfragten GmbH-Register ist natürlich das Handelsregister gemeint, ein in Deutschland jedermann öffentlich zugängliches Register.
Dort kann man jederzeit während der Öffnungszeiten Einsicht nehmen (kostenfrei) und beispielsweise einen Handelsregisterauszug (diesen sowie andere Auskünfte aber auch im Fall der Eigenrecherche nur gegen Gebühr) erhalten.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu  rund um die Uhr, an.
Wenn Sie nicht selbst bei einem der zahlreichen örtlich zuständigen Handelsregister, die beim jeweiligen Amtsgericht geführt werden, anfragen möchten, dann können wir das für Sie tun. Sie erhalten von uns direkt einen Handelsregisterauszug, auch aktuell oft “Ausdruck” oder “Abdruck aus dem Handelsregister” genannt, innerhalb von einer Stunde oder noch schneller im PDF-Format per E-Mail. Sie können sich den von uns erhaltenen Handelsregisterauszug dann selbst ausdrucken. Es handelt sich dabei um einen unbeglaubigten, heute zumeist “nicht amtlich” genannten Ausdruck.
Einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug (heute zumeist “amtlicher Ausdruck” genannt) vom GmbH Register, oder richtiger: vom Handelsregister, das im regional zuständigen Amtsgericht geführt wird, können wir Ihnen derzeit innerhalb von etwa drei bis fünf Werktagen liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss somit per Briefpost zu Ihnen gelangen. Inhaltlich sind beide Dokumente (amtlich/nicht amtlich) deckungsgleich.
Trotzdem lohnt sich mitunter dieser etwas zeitraubendere Weg, verlangen doch Versicherer, Banken, Gerichte oder andere Behörden einen solchen beglaubigten Handelsregisterauszug sehr häufig zur Vorlage.

Schneller und unkomplizierter geht es wiederum bei der  Liste der Gesellschafter: Diese kann fast immer elektronisch übermittelt werden und geht Ihnen somit zumeist ähnlich kurzfristig zu wie der oben beschriebene Handelsregisterauszug.

Noch ein Hinweis: Die aktuelle begriffliche Dopplung ist in der Praxis nicht relevant. Der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten eben neuerdings als “amtlicher Ausdruck” bezeichnet, der ist aber identisch mit dem früheren “amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug” und wird selbstverständlich auch wie dieser an entsprechender Stelle akzeptiert.

Auftragsformular: GmbH Register