Gesellschafterliste einer GmbH vom Registergericht.
Gesellschafterliste einer GmbH, kann man die auch irgendwo online bestellen?
Gesellschafterlisten werden in Deutschland in den jeweiligen regional zuständigen Handelsregistern, also in den den Amtsgerichten zugeordneten Registergerichten, geführt. Die Gesellschafterliste einer GmbH bekommen Sie also direkt vom Amtsgericht/Registergericht vor Ort. Es gibt Bundesländer, die führen ein einziges zentrales Handelsregister, wie das Saarland, Bremen oder Thüringen, es gibt aber auch solche, die mehrere Dutzende verschiedene Handelsregister führen, wie Bayern oder NRW.
In das Handelsregister beim jeweiligen Registergericht kann jedermann persönlich Einsicht nehmen. Diese Einsichtnahme ist kostenfrei. Genauso ist es möglich, eine Gesellschafterliste vom Amtsgericht anzufordern. Das dauert aber eine gewisse Zeit und erfolgt ausschließlich gegen eine festgelegte Gerichtsgebühr – was auch für jeden anderen schriftlich geforderten Ausdruck oder Auszug gilt.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche vor Ort beim Gericht, bitte auch beachten, dass dies innerhalb der Öffnungszeiten geschehen soll, auch eintreffende E-Mails werden dann nicht gleich bearbeitet. Wir bieten Ihnen dagegen einen weitestgehend von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu rund um die Uhr, an.
Wir können Ihnen zumeist schon binnen 30 Minuten nach Auftragserteilung, manchmal sogar noch schneller, eine Kopie der von der Gesellschaft an das Amtsgericht eingereichten letzten und damit aktuellen Gesellschafterliste liefern. (Bei der hier beschriebenen unbeglaubigten Kopie der letzten Gesellschafterliste gibt es eine zu beachtende Einschränkung, was die Bearbeitungszeit angeht: Sollte es seit 2007 keine Veränderungen hinsichtlich der Gesellschafter gegeben haben, dann müssten die gewünschten Angaben aus quasi vordigitaler Zeit der Akte beim Registergericht entnommen werden, was dann eine Bearbeitungszeit von vier bis fünf Werktagen erfordern kann. Das ist aber nicht oft der Fall, meist gab es spätere Änderungen, die dann auch als solche zügig abrufbar sind.)
Sollte es notwendig sein, dann kann diese Gesellschafterliste auch beglaubtigt werden und sogar, falls diese im Ausland verwendet werden soll, mit einer sogenannten Apostille, einer Art international vereinbarten Doppel- oder Überbeglaubigung, versehen werden. Wenn Sie auch dazu detailliertere Informationen wünschen, dann kontaktieren Sie uns bitte.
Anforderungsformular: Gesellschafterliste