Die Eintragung einer Ltd. im deutschen Handelsregister
Wann muss eine Eintragung einer Ltd. Gesellschaft in das Handelsregister erfolgen?
Zunächst: Eine Ltd. ist natürlich zuerst im englischen Handelsregister eingetragen. Wenn eine Ltd. in England registriert ist, jedoch ein Geschäftsschwerpunkt in Deutschland liegt, dann muss die Ltd. im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung in das Handelsregister eingetragen werden. Neben einem Eintragungsantrag an das entsprechende Handelsregister muss ein beglaubigter Beschluss der Gesellschafter sowie die Satzung der Ltd. in zweisprachiger und beglaubigter Form eingereicht werden. Bei der Eintragung einer Ltd. als Zweigniederlassung in Deutschland entstehen die üblichen Gebühren des Registergerichts. Und: Die Zweigniederlassung der Ltd. in Deutschland wird in punkto Zwangsmitgliedschaft zur IHK behandelt wie eine normale Kapitalgesellschaft.
Wenn Sie prüfen wollen, ob eine Ltd. im Handelsregister eingetragen ist und Sie gleich diese Informationen abrufen wollen, dann schauen Sie sich dies an: