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Tag: Düsseldorf

Handelsregister Düsseldorf: Hier schnell erhalten.

Handelsregister Düsseldorf: Hier schnell erhalten.

Wie bekommt man schnell einen Ausdruck (Abdruck oder Auszug) aus dem Handelsregister in Düsseldorf?

Einen unbeglaubigten Ausdruck aus dem Handelsregister vom Amtsgericht Düsseldorf, auch aktuell bekannt als “nicht amtlicher Ausdruck vom Handelsregister”, erhalten Sie von uns binnen weniger Minuten im PDF-Format per E-Mail.
Natürlich steht Ihnen selbst die Recherche beim Amtsgericht Düsseldorf in der  Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf (Postadresse: Postfach 10 11 40, 40002 Düsseldorf) frei, handelt es sich doch hier wie bei jedem Handelsregister in Deutschland um ein so genanntes offenes Register, bei dem Einsichtnahme jedermann kostenfrei möglich ist, Auskünfte oder Auszüge/Ausdrucke aber Gebühren kosten – auch im Fall einer Eigenrecherche. Hinzu kommt: Es gibt allein in NRW gegenwärtig über 30 verschiedene territorial zuständige Handelsregister und ihre Recherche beim Amtsgericht Düsseldorf ist natürlich nur dann erfolgreich, wenn Sie Angaben über eine Gesellschaft suchen, deren Unterlagen wirklich hier geführt werden. Das gilt, auf das Handelsregister in Düsseldorf bezogen, für in der kreisfreien Stadt Düsseldorf und den Amtsgerichtsbezirken Ratingen und Langenfeld (Rheinland) niedergelassene und somit im HRG Düsseldorf eingetragene Unternehmen.

Wenn Sie sich über die regionale Zuständigkeit unsicher sind oder nicht selbst das Amtsgericht Düsseldorf aufsuchen oder kontaktieren möchten, dann können Sie uns gern beauftragen und sich den von uns erhaltenen Ausdruck aus dem Handelsregister vom Amtsgericht Düsseldorf dann auf Ihrem PC speichern und selbst ausdrucken. Von Auftragserteilung bis zum Erhalt der gewünschten Informationen vergehen so oft, wie eingangs erwähnt, nur wenige Minuten.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass verschiedene Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende Anfragen per Mail nicht zu beantworten. Ein seriöser online-Dienstleister hingegen beantwortet Anfragen zumeist unabhängig von Öffnungszeiten, nahezu „rund um die Uhr“.

Es kann durchaus sein, dass Ihnen ein unbeglaubigter Ausdruck aus dem Handelsregister nicht ausreicht. Zum Beispiel dann, wenn das Dokument später bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt werden soll. Dafür gilt dann ausschließlich ein amtlich beglaubigter Ausdruck aus dem Handelsregister vom Amtsgericht Düsseldorf. Diesen können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. drei bis fünf Werktagen liefern, da er nur in Papierform ausgestellt und deswegen per Post zugeschickt wird.

Hinweis: Der beglaubigte Ausdruck/Auszug aus dem Handelsregister vom Amtsgericht wird wie bei vielen Amtsgerichten seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 auch als “amtlicher Ausdruck” bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem vorherigen “amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug” und kann genau wie dieser vorgelegt werden.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Düsseldorf