Viele Handelsregister in Bayern: Den Zuordnungs-Aufwand sparen und hier Dokumente schnell und zuverlässig erhalten
Handelsregister – Informationen von einem Handelsregister in Bayern. Hier jetzt abrufbar!
Von einem regionalen Handelsregister in Bayern können Sie hier Handelsregister – Informationen abrufen über eine GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, e.K., UG oder die deutschen Zweigniederlassungen einer Ltd.- Company bzw. anderer Firmen ausländischen Rechts. Das kann für Sie einfacher sein, als selbst das zuständige Register herauszusuchen und bei diesem vorstellig zu werden. Die Einsichtnahme ist zwar für jedermann kostenfrei, aber Ausdrucke oder Auszüge kosten dort auch bei Eigenrecherche in jedem Fall Gebühren.
Für die Einsichtnahme muss man die territorialen Zuständigkeiten der jeweiligen Registergerichte gut kennen, sonst fragt man möglicherweise persönlich an falscher Stelle nach. Trotz diverser Vereinfachungen in Verwaltungsabläufen und Zusammenlegungen gibt es immer noch über 20 in Bayern ansässige Registergerichte, bei denen auch die Handelsregister geführt werden. Welches Registergericht zuständig ist, das hängt vom Sitz der Kapitalgesellschaft ab. Sie könnten nun versuchen, das richtige Handelsregister herauszufinden und dieses zu kontaktieren. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass verschiedene Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende Anfragen per E-Mail nicht zu beantworten.
Ein seriöser online-Dienstleister hingegen beantwortet Anfragen zumeist unabhängig von Öffnungszeiten, nahezu „rund um die Uhr“.
Zusammengefasst findet man die relevanten Informationen aus dem Handelsregister jeweils auf einem Handelsregisterauszug, dem diese Angaben entnommen werden können: Firma (= Name), Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen).
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es eine modernere Sprachregelung. Statt Handelsregisterauszügen in beglaubigter oder unbeglaubigter Form werden diese Dokumente jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings sind auch die alten Begriffe unbeglaubigter bzw. beglaubigter Handelsregisterauszug noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. Das würde in etwa auch für den eher seltenen Fall gelten, dass der amtliche Ausdruck zur Weiterverwendung im Ausland noch mit einer Doppelbeglaubigung in Form einer sog. Apostille versehen werden muss. Eine gleichartige Prozedur erfordert es, wenn man dies mit einer Gesellschafterliste tun möchte.
Der (unbeglaubigte) Handelsregisterauszug Bayern wird Ihnen kurzfristig, oft schon binnen weniger Minuten, per E-Mail im PDF-Format übermittelt, die Rechnung erhalten Sie auf gleichem Weg oder wenn gewollt per Post. Kostenlos bleibt es für Sie, wenn Ihnen kein Handelsregisterauszug geliefert werden kann.
Bitte geben Sie nun die Daten der Firma ein, über welche Sie einen Handelsregisterauszug bzw. weitere Dokumente abrufen wollen.