Apostille : Im internationalen Rechtsverkehr häufig nötig.
Bei einer Apostille handelt es sich um eine im internationalen Urkundenverkehr gebräuchliche Beglaubigungsform. Sie wird im Rechtsverkehr zwischen jenen Staaten verwendet, die Mitglieder des Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von diplomatischer Beglaubigung oder Legalisation von 1961 sind. Daher können verschiedene amtliche Dokumente mit einer Apostille versehen werden, im Zusammenhang mit dem Handelsregister ist dies beispielsweise dann ein amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, welcher mit einer Apostille versehen werden kann.
Diese wird am jeweilige Handelsregisterbezirk erteilt, dort wo die Kapitalgesellschaft geführt wird. Dabei muss zunächst ein amtlicher Auszug aus dem Handelsregister (früher amtlich beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister) erstellt werden, welcher dann an das übergeordnete Landgericht weitergeleitet und dort mit einer Überbeglaubigung – eigentlich einer Doppelbeglaubigung – versehen wird, einem Siegel.
Es ist zu beachten, dass eine Apostille nicht einheitlich erteilt wird, sondern der Echtheitsnachweis wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land erteilt.
Bei der Erteilung einer Apostille fallen die sonst üblichen Gerichtsgebühren doppelt an. Und natürlich dauert das alles einige Tage.
Selbstverständlich können Sie dies alles selbst erledigen, aber es gibt verschiedene Unternehmen, die Ihnen dies schnell und zielsicher abnehmen.
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