Handelsregister : Gibt es einen “kostenlosen” Ausdruck?
Handelsregister – kostenlos ?
Es gibt immer sehr viele Suchanfragen im Sinne von: Gibt es auch einen kostenlosen Ausdruck aus dem Handelsregister?
Sicher, den findet man von Fall zu Fall schon. Es gibt zum Beispiel Unternehmen, die stellen ihren eigenen Auszug aus dem Handelsregister ins Internet, aus Gründen der Transparenz und Imagepflege. Und sicher gibt es auch immer wieder irgendwelche Angaben aus dem Handelsregister an anderen Stellen im Internet. Aber wie aktuell sind diese dann wirklich? Und wie sicher? Wie ist die Quellenlage? Es kann sich viel ereignet haben, seitdem diese Dokumente, warum und von wem auch immer, einmal abgerufen und ins Netz gestellt wurden. Die Frage für den jetzigen Interessenten ist wirklich, wie aktuell und verlässlich das Dokument sein soll.
Der solideste Weg bleibt die aktuelle Recherche im zuständigen Handelsregister. Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. In Deutschland differiert die Anzahl der Registergerichte pro Bundesland gewaltig – von einem einzigen zentral auf Landesebene geführten Handelsregister wie in Thüringen oder Sachsen-Anhalt (dort aber beispielsweise nicht in den jeweiligen Landeshauptstädten angesiedelt) bis hin zu mehreren Dutzenden in anderen Ländern (Bayern, NRW) reicht die Bandbreite. Das jeweilige Registergericht ist in aller Regel dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet und führt auch dessen Post- bzw. Lieferanschrift. Einsichtnahme ist dort immer kostenfrei möglich, Ausdrucke oder Auszüge kosten allerdings in jedem Fall Gebühren.
Es gibt also keine Stelle oder gar Behörde, welche kostenlose aktuelle Ausdrucke aus dem Handelsregister systematisch ins Netz stellt, da diese in jedem Fall kostenpflichtig abgerufen werden müssen.
Wenn man etwas mehr Sicherheit haben möchte, dann muss man schon etwas Geld ausgeben, denn nur die (kostenlose) Einsichtnahme in das Handelsregister reicht ja zumeist nicht aus.
Daran sollten Sie auch denken, wenn Sie sich für die jeweiligen Handelsregisterauszüge von ihrer Wertigkeit her entscheiden müssen. Trotz gleichen Inhalts gibt es da einen wichtigen Unterschied: Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. Den (normalen) Handelsregisterauszug oder nicht amtlichen Ausdruck kann man dagegen bei einem versierten Dienstleister schon binnen weniger Minuten als PDF erhalten.
Kann kein Auszug übermittelt werden, dann bleibt bei uns für Sie der Auftrag selbstredend kostenfrei.