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Handelsregister : Wo ein aktueller Auszug bestellbar?

Handelsregister : Wo ein aktueller Auszug bestellbar?

Handelsregister Deutschland, wie erhalte ich Dokumente aus einem deutschen Handelsregister?

Handelsregister gibt es in Deutschland viele, der Sitz der jeweiligen GmbH, KG, AG, OHG, e.K. UG oder Ltd. bestimmt, bei welchem Handelsregister die Eintragung erfolgte. Manche Bundesländer führen ein zentrales Handelsregister, wie Thüringen, Berlin oder das Saarland, manche andere besitzen mehrere Dutzend verschiedene Registerstandorte, wie Bayern oder NRW.
Das Handelsregister ist in Deutschland ein offenes Register und damit frei (kostenlos) einsehbar. Einen (schriftlichen) Auszug oder Ausdruck aus dem Handelsregister gibt es jedoch nur gegen Gerichtsgebühren.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Inhaltlich differieren beide Dokumente nicht.

Einen Auszug aus dem Handelsregister kann man jedoch auch, wenn man sich selbst die Suche und die Arbeit ersparen möchte, online anfordern, über private Unternehmen, die die Genehmigung erhalten haben, auch Auszüge aus dem Handelsregister abzurufen.  Der gewünschte (unbeglaubigte) Auszug kann Ihnen so schon binnen weniger Minuten per E-Mail übermittelt werden. So ein online abgerufener Auszug aus dem Handelsregister unterscheidet sich durch nichts von dem Auszug aus dem Handelsregister, den Sie direkt beim Gericht vor Ort erhalten würden. Diese Aussage gilt auch für die Liste der Gesellschafter. Den zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden häufig benötigten  “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt, gibt es nur in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung durch uns per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. Auch diesen können wir Ihnen liefern.
Aus dem Auszug aus dem Handelsregister gehen folgenden Angaben zur betreffenen Gesellschaft hervor: Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.

Unter zeitlichem Aspekt gibt es ebenfalls Unterschiede bei einer Auskunft aus dem Handelsregister:
a) aktuell: Dieser gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
b) chronologisch: Dieser gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete, quasi gestrichene) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
c) historisch. Dieser zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, denn er endet ca. 2005.

Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von solchen „Öffnungszeiten“ weitestgehend unabhängigen Service, nahezu  rund um die Uhr, an.

Auftragsformular anschauen: Auszug aus dem Handelsregister