Handelsregister : Welche Informationen liefert es mir?
Handelsregister : Wo finde ich dort schnell und einfach im Bedarfsfall was ?
Das Handelsregister ist in Deutschland ein öffentliches Register, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Einige Bundesländer haben die Handelsregister an einem Ort zentralisiert (zum Beispiel Thüringen, Berlin, Bremen oder Sachsen-Anhalt), viele andere führen die Handelsregister dezentral, manche noch an mehreren Dutzenden verschiedenen Standorten – wie Bayern und NRW. Das jeweilige Registergericht ist in aller Regel dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet und führt auch dessen Post- bzw. Lieferanschrift.
Die Einsichtnahme in das jeweilige Handelsregister ist für jeden kostenfrei möglich, Auszüge, oder heute moderner: Ausdrucke aus dem jeweiligen Handelsregister kosten allerdings in jedem Fall Gebühren. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service an.
Das Handelsregister wird in Deutschland in zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es begrifflich keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke oder Abdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er kann durch uns sehr kurzfristig, oft binnen weniger Minuten, übermittelt werden. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. Inhaltlich unterscheiden sich beide Varianten nicht.
Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung oder Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Eintragungen nimmt das Registergericht grundsätzlich auch nur auf Antrag vor. Unterbleibt jedoch eine gesetzlich erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Folgende Angaben stehen im Handelsregister:
Firma / Sitz / vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) / Stammkapital / Rechtsform des Unternehmens
Über folgende Angaben erteilt das Handelsregister jedermann Auskunft:
Abteilung A: Firma, Rechtsform, Inhaber bzw. persönlich haftende Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft, Wechsel der Inhaber bzw. Gesellschafter, Ort der Niederlassung, Betrag der Kommanditeinlage, Erteilung von Prokura, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Abteilung B: Firma, Rechtsform, Ort der Niederlassung, Geschäftsführer, Stammkapital der GmbH bzw. Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG), Prokura, Unternehmensgegenstand, Liquidation, Eröffnung der Insolvenz, Löschung der Firma.
Wenn Sie einen Auszug vom Handelsregister, heute auch häufig “Ausdruck” genannt, benötigen, können Sie sich selbst an das jeweilige Registergericht wenden, am besten natürlich gleich an das wirklich regional zuständige. Wenn Sie diesen Aufwand scheuen und eher einen seriösen und erfahrenen Dienstleister beauftragen möchten, dann nutzen Sie den folgenden Link.
Auszug aus dem Handelsregister: Handelsregisterauszug