Handelsregister Stendal: zentral für Sachsen-Anhalt.
Wie bekommt man schnell einen Ausdruck von Dokumenten aus dem Handelsregister in Stendal, ohne Login-Daten oder Anmeldung?
In Sachsen-Anhalt wird das Handelsregister zentral in Stendal geführt. Damit entfällt hier die in vielen anderen Bundesländern noch nötige Suche nach dem regional zuständigen Amtsgericht, in dem das betreffende regionale Handelsregister geführt wird.
Jedermann kann dort kostenfrei Einsicht nehmen, in Stendal stehen dazu zwei Einsichtsarbeitsplätze in der Scharnhorststraße 40 in 39576 Stendal während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Verfügung. Schriftliche Auskünfte sind allerdings in jedem Fall auch hier, wie insgesamt in der Bundesrepublik, gebührenpflichtig.
Eine schriftliche Auskunft vom Handelsregister Stendal wird auch als Handelsregisterauszug bezeichnet, heute häufiger und aktueller “Ausdruck aus dem Handelsregister” genannt.
Von einem Handelsregister erhält man Ausdrucke und Auszüge über Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und auch über deutsche Niederlassungen von Ltd.).
Auftragsarten / Ausdruck aus dem Handelsregister unter zeitlichem Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Einen Ausdruck vom Handelsregister Stendal können Sie, wenn Sie sich die Mühe nicht unbedingt selbst machen möchten, hier – über den Link unten – sehr schnell von uns erhalten, oft schon innerhalb weniger Minuten und zwar im PDF-Format. Das für den Fall, dass Sie nicht selbst zum Handelsregister Stendal gehen bzw. dieses selbst kontaktieren möchten. Sie können den erhaltenen Auszug aus dem Handelsregister Stendal dann speichern und ausdrucken.
Dieser unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie häufig einen amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug. (Dieser ist inhaltsgleich mit dem unbeglaubigten, unterscheidet sich nur hinslichtlich der Weiterverwendbarkeit und der Beschaffungskosten von diesem.) Den amtlichen Ausdruck können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. vier Werktagen liefern, denn dieser wird nur in Papierform ausgestellt und muss deshalb per Briefpost verschickt werden.
Das gilt auch für den eher seltenen Fall, dass Sie das Dokument im Ausland vorlegen wollen – es bedarf dann zumeist einer Doppel- oder Überbeglaubigung per sogenannter “Apostille”, was wir ebenfalls liefern können.
Noch ein Hinweis: Der amtlich beglaubigte Auszug vom Handelsregister Stendal wird, wie bei den anderen Handelsregistern in Deutschland auch, als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren “amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”.
Auftragsformular: Handelsregister Stendal