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Tag: Ausdruck

Handelsregister Thüringen: zentral beim Amtsgericht Jena.

Handelsregister Thüringen: zentral beim Amtsgericht Jena.

Wie erhalte ich schnell einen schriftlichen Auszug bzw. Ausdruck aus dem Handelsregister Jena, dem zentral geführten Thüringer Handelsregister?

Thüringen ist eines  der  Bundesländer, in denen eine komplette Konzentration der Handelsregister an einer Stelle vorgenommen wurde, und zwar hier liegt das Thüringer Handelsregister sogar außerhalb der Landeshauptstadt. Verantwortlich dafür zeichnet im Freistaat Thüringen ausschließlich das Amtsgericht der Stadt Jena. Unter der Anschrift:
Amtsgericht Jena, Registergericht, kann man die Behörde in der Rathenaustraße 13 in 07745 Jena erreichen.
Ausnahmen sind einzig Fragen, die die sogenannte Altregister betreffen, also Sachverhalte bis 1990. Hier geben je nach territorialer Zuständigkeit die Amtsgerichte in Erfurt, Gera, Meiningen oder Mühlhausen Auskunft.

Auch vom in Jena für Thüringen geführten Handelsregister erhält man wie in Deutschland üblich generell Informationen, Auszüge und Ausdrucke über GmbH, AG, KG, OHG, UG, e.K. und Ltd. (deutsche Niederlassung).
Wenn man nach Jena fährt, dann erhält man dort eine kostenlose Einsicht (Handelsregister sind in Deutschland als offene Register für jeden kostenfrei einsehbar), eine schriftliche Auskunft (Ausdruck/Auszug) jedoch erhält man auch hier nicht umsonst, dafür werden Gebühren fällig. Dies ist nicht nur beim Handelsregister Jena so, sondern auch bei allen andern Handelsregistern in Deutschland.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in sog. beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Den (nicht amtlichen / unbeglaubigten) Ausdruck aus dem Handelsregister Jena können Sie über den unten aufgeführten Link durch uns in einer Bearbeitungszeit von rund 30 min, manchmal auch noch schneller, im PDF-Format erhalten. Amtlich beglaubigte Handelsregisterauszüge dauern wie erwähnt allerdings etwas länger, denn die müssen direkt beim Amtsgericht gesiegelt werden und können daher nur per Briefpost verschickt werden. Der amtlich beglaubigte Auszug vom Handelsregister Jena wird, wie bei den anderen Handelsregistern in Deutschland auch, als “Amtlicher Ausdruck” bezeichnet, ist aber identisch mit dem früheren amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug.
Inhaltlich sind beide Varianten gleich, sie unterscheiden sich nur in ihrer Weiterverwendbarkeit.

Formular ansehen:    Handelsregister Jena / Thüringen