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Tag: Augsburg

Ausdruck aus dem Handelsregister Augsburg abrufen.

Ausdruck aus dem Handelsregister Augsburg abrufen.

Wie erhält man zügig einen schriftlichen Auszug bzw. Ausdruck aus dem Handelsregister Augsburg?

Den unbeglaubigten Auszug vom Handelsregister Augsburg, auch bekannt als “Ausdruck aus dem Handelsregister”, erhalten Sie hier von uns binnen weniger Minuten per E-Mail im PDF-Format, sofern Sie nicht selbst das Amtsgericht Augsburg aufsuchen oder auch kontaktieren möchten. Dann sollten Sie allerdings auch wissen, dass die für Sie interessante Firma oder Person ihren Standort im Einzugsgebiet des Amtsgerichtes Augsburg hat. Es gibt im Freistaat Bayern 20 weitere Standorte, an denen Handelsregister geführt werden.
Die Einsichtnahme in ein deutsches Handelsregister ist generell kostenfrei; Ausdrucke oder Auszüge ziehen jedoch Gebühren nach sich.
Das Amtsgericht Augsburg hat Gerichtsräume im Justizpalast, aber auch in der Fugger- und Gögginger Straße. Die offizielle Adresse lautet:

Gögginger Str. 101 in 86199 Augsburg.

Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu  rund um die Uhr, an.

Sobald Sie den Handelsregisterauszug von uns bekommen haben, können Sie diesen Handelsregisterauszug vom Amtsgericht Augsburg dann auf Ihrem PC speichern und selbst ausdrucken. Sofern Sie diesen Ausdruck aus dem Handelsregister nur für sich selbst benötigen, ist dieser völlig ausreichend.

Sofern der Handelsregisterauszug bei Versicherungen, Banken, Gerichten oder anderen Behörden vorgelegt werden soll, ist in aller Regel dessen Beglaubigung nötig. So ein  Dokument heißt im heutigen Sprachgebrauch zumeist “amtlicher Ausdruck”, aber auch die Begrifflichkeit “beglaubigter Handelsregisterauszug” wird noch verwendet.
Egal ob beglaubigt oder nicht – die Inhalte sind identisch, nur die Verwendbarkeit differiert: Firma / Sitz / vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) / Stammkapital / Rechtsform des Unternehmens sind jeweils aufgeführt.

Wenn Ihnen ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug eben aus o.g. Gründen nicht ausreicht, dann kann Ihnen hier innerhalb von wenigen Werktagen ein amtlicher Ausdruck geliefert werden. Da dieser nur in Papierform vorliegt und per Post übermittelt werden muss erklärt sich die vergleichsweise lange Lieferfrist.

Hinweis: Der amtlich beglaubigte Ausdruck vom Amtsgericht wird bei vielen Amtsgerichten seit der Umstellung auf die elektronische Registerführung im Jahre 2005 auch nur noch schlichtweg als “amtlicher Ausdruck” bezeichnet. Dieser ist aber identisch mit dem vorher ausgestellten “amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug”. Amtlich steht hier für beglaubigt.

Auftragsformular: Handelsregisterauszug Amtsgericht Augsburg