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Tag: Apostille

Handelsregisterauszug mit Beglaubigung und Apostille

Handelsregisterauszug mit Beglaubigung und Apostille

Sobald man einen Handelsregisterauszug einer deutschen Firma im Ausland verwenden will, dann benötigt man dafür eine spezielle Beglaubigung: einen Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung und dazu noch eine Apostille, das ist eine Überbeglaubigung, bei welcher die Unterschrift des Urkundsbeamten der Geschäftstelle des Amtsgerichtes  mit einer weiteren Unterschrift bestätigt wird.

Allerdings ist die genannte Apostille nicht für jedes Land erteilbar, sondern nur für ein Land, welches dem sog. Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sein muss.  Die meisten Länder sind diesem Übreinkommen beigetreten, manche nicht, manche wurden auch beinsprucht. Das bedeutet: wenn keine Apostille möglich ist, dann ist nach der genannten Überbeglaubigung auch noch eine Legalisation erforderlich. Und um es noch komplizierter zu machen, manchmal auch noch eine sog. Endbeglaubigung nötig, die noch vor der Legalisation vorgenommen werden muss. Das ist zum Beispiel bei China so.

Bleiben wir beim Beispiel Apostille: Der vom Amtsgericht beglaubigte Handelsregisterauszug wird vom übergeordneten Landgericht mit einer weiteren Beglaubigung (mit Unterschrift) versehen, dieser gilt dann mit diesem Echtheitsnachweis auch im Ausland. Bei der Erteilung einer Apostille fallen daher die Gerichtsgebühren dann auch zweimal an, wenn eine Endbeglaubigung nötig ist, dann dreimal. Es versteht sich von selbst, dass die ganze Prozedur einige Tage dauert.

Meist benötigen im deutschen Handelsregister eingetragene Unternehmen eine Apostille über ihr eigenes Unternehmen. Es bietet sich dabei an, die Vornahme einer Apostille über Untenehmen abzuwickeln, die sich auf die Beschaffung von Auskünften oder Auszügen aus dem Handelsregister spezialisiert haben. Denn wie Sie gesehen haben, ist nicht immer eine Apostille möglich, dann sind andere Beglaubigungsformen nötig. Welche genau, dies sprechen wir im Zuge der Auftragserteilung mit Ihnen ab. Hier der Link zum Bestellformular:

Amtlicher Handelsregisterauszug