Handelsregister – Abruf: hier für Sie schnell, preiswert
Handelsregister – Einsicht kostenfrei, Ausdruck gebührenpflichtig, Dienstleister oft sinnvoll!
In der Bundesrepublik Deutschland gehören die Handelsregister zu den so genannten offenen Registern, in denen während der Öffnungszeiten jedermann Einsichtnahme ohne Nennung eines Grundes gewährt wird. Diese Einsichtnahme ist kostenfrei. Ausdrucke oder Auszüge aber erzeugen Gebühren. Allerdings sollte man diesbezüglich genau wissen, w o man suchen muss – es gibt Bundesländer, die haben ihr Handelsregister zentralsiert an einer Stelle, wie z. B. Thüringen, es gibt aber auch noch die sehr dezentrale Registerführung an mehreren Dutzenden verschiedenen Standorten in anderen Bundesländern, wie in NRW. Und man sollte wissen, w a s man wirklich w o f ü r benötigt.
Wenn Sie diesbzüglich unsicher sind, dann kann sich für Sie sehr schnell die Beauftragung eines versierten Dienstleisters lohnen. Binnen 30 min liefern wir Ihnen einen (unbeglaubigten) Handelsregisterauszug/Ausdruck über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK, UG oder sogar zu einer Britischen Ltd. (mit einer Zweigniederlassung in Deutschland) online und im Original vom zuständigen Amtsgericht bzw. dem Registerportal der Länder.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu rund um die Uhr, an.
Wir liefern diesen Handelsregisterauszug per E-Mail und im PDF-Format, so dass Sie sich diesen auf Ihrem PC abspeichern und bei Bedarf selbst ausdrucken können.
Aus dem Handelsregisterauszug geht dann hervor: Firma (Gegenstand+Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei dem Amtgerichten / Registergerichten ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in, wie bis dahin bezeichnet, beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich und die Verwendung der Dokumente ist im wesentlichen gleichgeblieben: Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Es gibt drei Formen dieser Dokumente:
1. Der aktuelle Ausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell.
Sie erhalten den Handelsregisterauszug online bei uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den Handelsregisterauszug durch uns innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung für den Handelsregisterauszug auf gleichem Weg oder wenn gewollt per Briefpost zu.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann rufen Sie uns einfach an oder Sie nutzen dieses Formular: Handelsregisterauszug