Handelsregisterauszug – amtlich beglaubigt.
Handelsregisterauszug beglaubigt, wie komme ich da schnell heran?
Zunächst als Vorbemerkung: Seit der Einführung der elektronischen Registerführung bei den Registergerichten ab dem Jahr 2005 wird bei den Amtsgerichten ein ehemals “amtlich beglaubigt” genannter Handelsregisterauszug nur noch als “amtlicher Ausdruck/Abdruck” aus dem Handelsregister bezeichnet. Der ehemals (sozusagen normale) “unbeglaubigte Handelsregisterauszug” nennt sich jetzt “nicht amtlicher Ausdruck”.
Das ist sicher etwas irreführend, denn auch ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug wird vom Registergericht ausgestellt und ist ja eigentlich insofern auch von Amts wegen erstellt, also im unmittelbaren Wortsinne “amtlich”.
Folgende Angaben stehen generell im Handelsregister und sind über einen amtlichen wie nicht amtlichen Ausdruck (beide sind ja inhaltsgleich und unterscheiden sich nur hinsichtlich Ihrer weiteren Verwendbarkeit) erhältlich:
Firma / Sitz / vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen, vertretungsberechtigte Gesellschafter) / Stammkapital / Rechtsform des Unternehmens.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig nicht amtlicher Ausdruck genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben selbst benötigen.
Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen zumeist den “amtlichen Ausdruck”.
In der äußeren Form unterscheiden sich beide allein durch die Siegelung des amtlichen Ausdrucks. Dessen Ausstellung und Versendung erfolgt deswegen ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. Der “normale” Handelsregisterauszug oder “nicht amtliche Ausdruck” ist oft schon binnen weniger Minuten per E-Mail lieferbar. Ein weiterer Unterschied: Der Preis.
Bleiben wir beim “amtlichen Ausdruck”. Man kann diesen direkt beim Registergericht vor Ort gegen Gebühr bekommen. Dann sollte man aber auch im richtigen Registergericht nachfragen. Manche Bundesländer, wie Berlin oder das Saarland, führen nur noch ein einziges zentrales Handelsregister. Andere haben noch mehrere Dutzend davon, wie Bayern oder NRW.
Schon deswegen empfiehlt sich oft die Nutzung eines externen Dienstleisters. Der Unterscheid liegt im Preis, aber eben auch in der Schnelligkeit der Lieferung.
Wenn Sie einen amtlichen Ausdruck bzw. amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug benötigen, dann können Sie dieses Formular nutzen: