Handelsregister Auskunft auch kostenlos bekommen?
Informationen über in einem deutschen Handelsregister eingetragene GmbH, KG, OHG, UG oder e.K. kann man beim jeweiligen registerführenden Amtsgericht / Handelsregister erhalten. Inwieweit bekommt man aber eine Auskunft Handelsregister kostenlos? Meist geht dies sogar telefonisch, ebenso kann man persönlich Einsicht nehmen. Das ist alles kostenlos, denn es handelt sich ja um ein offenes Register, in welches jedermann kostenfrei Einblick erhalten kann.
Aber kostenlos ist das nur bis zu dem Punkt, wo man etwas schriftlich vom Amtsgericht benötigt, z.B. eine schriftliche Auskunft, also einen Auszug über eine beim Handelsregister vorliegende Eintragungen über eine Gesellschaft. Diese Auskunft kann das eigene, aber auch auch andere Unternehmen betreffen. Denkbar ist eine Auskunft aus dem Handelsregister, die man bei Behörden, Kfz-Zulassungsstellen oder Banken vorlegen möchte. So eine schriftliche Auskunft oder Auszug aus dem Handelsregister erhält man derzeit wohl auch kostenlos über das sog. Registerportal. Ob diese Daten exakt mit denen der örtlichen Handelsregister übereinstimmen, kann nicht eingeschätzt werden.
Bitte auch bedenken: Ein zufällig im Internet gefundenes Handelsregisterdokument, eventuell von derjenigen Gesellschaft selbst einmal dort eingestellt, sagt nichts über dessen Aktualität aus und kann damit einfach wertlos sein.
Wenn man weder die Zeit hat zum Handelsregister zu fahren noch sich durchzufragen bzw. kein registrierter Nutzer ist, dann geht es auch über die nachfolgenden Link. Wenn hier kein Auszug aus dem Handelsregister geliefert werden kann, etwa weil es die Gesellschaft nicht gibt oder sie vielleicht noch nicht eingetragen ist, dann bleibt diese Auskunft kostenfrei für Sie.
Sie können dieses Formular nutzen: Handelsregisterauszug