Beglaubigung mit Apostille – Dokument aus dem Handelsregister zur weiteren Verwendung im Ausland

Beglaubigung mit Apostille – Dokument aus dem Handelsregister zur weiteren Verwendung im Ausland

Apostille ? Wie ist die Verwendung einer Handelsregisterauskunft im Ausland möglich?

Auch die digitale Vernetzung der Welt und die modernen internationalen Wirtschaftsbeziehungen kommen nicht vollständig ohne traditionelle Abläufe aus: Wenn man eine Handelsregisterauskunft außerhalb von Deutschland verwenden will, dann benötigte man zumeist eine solche mit amtlicher Beglaubigung und einer darauf  folgenden Apostille. Bei letzterer handelt es sch um eine zusätzliche oder zweite Beglaubigung, im Juristendeutsch häufig “Überbeglaubigung” genannt. Bei der Erteilung einer Apostille fallen die sonst üblichen Gerichtsgebühren deshalb dann auch zweimal an. Es versteht sich von selbst, dass dies alles auch einige Tage dauert.

Im einzelnen bedeutet das, dass die beglaubigte Handelsregisterauskunft (heute aktueller “amtlicher Ausdruck” genannt) vom jeweiligen Landgericht mit einer weiteren Beglaubigung versehen wird, diese gilt dann mit diesem zusätzlichen Echtheitsnachweis auch im Ausland. Dieser Echtheitsnachweis bzw. die Apostille wird nicht einheitlich für alle Länder im Sinne von “das Ausland” erteilt, sondern wird nur für ein vorher mitzuteilendes bestimmtes Land vorgenommen, mit dem die Bundesrepublik Deutschland entsprechend wirtschaftlich verkehrt.
Die so genannte Apostille kann nur für ein Mitgliedsland des Haager Übereinkommens von 1961 gelten. Ist ein Bestimmungsland diesem Abkommen bisher nicht beigetreten, bedarf es statt der Apostille einer so genannten Legalisation, welche die diplomatische oder konsularische Vertretung dieses Staates vornimmt. Für die Bundesrepublik Deutschland ist das Abkommen von 1961 gegenwärtig gegenüber rund 100 Ländern in Kraft, mit denen gilt also das vereinfachte Verfahren per Apostille..

Meist benötigen im deutschen Handelsregister eingetragene Unternehmen eine beglaubigte Handelsregisterauskunft mit Apostille über das eigene Unternehmen. Es bietet sich dabei an, diese Vornahme einer Apostille über Untenehmen abzuwickeln, die täglich mit der Beschaffung von Auskünften oder Auszügen aus dem Handelsregister befasst und darauf spezialisiert sind. Denn die wissen, worauf es dabei dabei insbesondere ankommt.

Hier der Link eines dieser Unternehmen: Amtlich beglaubigte Handelsregisterauskunft mit Apostille

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