Handelsregister- Infomationen aus Hessen, hier unkompliziert
Handelsregister – Informationen aus Hessen sind hier jetzt abrufbar!
Im Bundesland Hessen gibt es insgesamt 18 unterschiedliche Registergerichte, in denen die jeweils regional zuständigen Handelsregister geführt werden. Handelregister zählen in Deutschland zu den öffentlchen Registern und sind somit von jedermann kostenfrei einsehbar. Auszüge oder Ausdrucke kosten allerdings in jedem Fall Gebühren, auch wenn es um die eigene Firma geht. Beachten Sie dabei bitte auch, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu rund um die Uhr, an, auch was Handelsregisterinformationen aus Hessen angeht.
Von den regionalen Handelsregistern in Hessen können Sie so auch hier Handelsregister-Informationen abrufen – wenn Sie sich die Arbeit nicht selbst machen möchten, bestimmte Wege oder Zeitaufwendungen vermeiden wollen oder Zuordnungen territorialer Art nicht kennen. Sie erlangen so schnell Informationen über eine GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, e.K., UG oder der deutschen Zweigniederlassung einer Ltd.- Company bzw. andere Firmen ausländischen Rechts.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern so genannte amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings sind auch die alten Begriffe unbeglaubigter bzw. beglaubigter Handelsregisterauszug noch sehr gebräuchlich.
Zusammengefasst findet man hier Angaben zu: Firma (= Name), Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen).
Auftragsarten / Ausdruck aus dem Handelsregister unter zeitlichem Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Der (unbeglaubigte) Handelsregisterauszug Hessen wird Ihnen von uns dann per E-Mail binnen weniger Minuten im PDF-Format übermittelt, die Rechnung erhalten Sie per Post. Kostenlos bleibt es für Sie, wenn kein Handelsregisterauszug geliefert werden kann. Auch einen beglaubigten Handelsregisterauszug können Sie von uns bekommen – sofern das für Sie für die mögliche Vorlage des Auszuges/Ausdruckes bei Banken oder Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden nötig ist. Das dauert dann aber zumeist drei bis fünf Werktage, weil dieses Dokument wegen der Siegelung nur in klassischer Briefform versendet werden kann.
Inhaltlich unterscheiden sich beglaubigte/amtliche nicht von unbeglaubigten/nicht amtlichen Ausdrucken oder Auszügen. Sie unterscheiden sich, wie beschrieben, nur hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit und ihrer Beschaffungskosten.
Bitte geben Sie nun die Daten der Firma ein, über welche Sie einen Handelsregisterauszug bzw. weitere Dokumente abrufen wollen.