Handelsregister Dokumente – hier schnell bestellbar.
Handelsregister : Ausdruck, Auszug, amtlich, beglaubigt – Was erhalte ich aus dem elektronischen Handelsregister, wie schnell, woher und wofür?
Seit der Umstellung der lokalen Handelsregister auf eine elektronische Registerführung in den Jahren ab 2005 gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Der frühere Handelsregisterauszug heißt jetzt aktuell zumeist “Ausdruck aus dem Handelsregister”, aber auch der alte Begriff Handelsregisterauszug wird noch genutzt. Das neue elektronische Handelsregister hat auch den früheren “Handelsregisterauszug mit amtlicher Beglaubigung” umbenannt: Dieser heißt nun “Amtlicher Ausdruck aus dem Handelsregister”.
Handelsregister sind nach wie vor in Deutschland jedem öffentlich zugänglich. Einsichtnahme ist kostenfrei, Auszüge oder Ausdrucke kosten aber auch bei Eigenrecherche Gebühren. Man sollte vor der eigenen Recherche aber zumindest wissen, wo (das heißt bezogen auf das regional zuständige Registergericht) die gesuchte Gesellschaft ihren Stammsitz hat. Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte auch, dass zahlreiche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service, nahezu rund um die Uhr, an.
Einen (nicht amtlichen, also unbeglaubigten) Ausdruck aus dem elektronischen Handelsregister können Sie auch hier bei uns sehr kurzfristig erhalten – binnen einer Stunde oder oft sogar noch schneller per E-Mail im PDF-Format, wenn Ihnen regionale Zuordnungen nicht zweifelsfrei vorliegen, wenn Sie nicht selbst zu einem der durch sie herausgesuchten Handelsregister gehen bzw. dieses nicht selbst kontaktieren möchten. Sie können den von uns erhaltenen Auszug abspeichern und bei Bedarf auch ausdrucken.
Einen amtlichen Ausdruck, den früheren “beglaubigten Handelsregisterauszug”, vom Amtsgericht können wir Ihnen derzeit innerhalb von ca. drei bis fünf Werktagen inklusive Postweg liefern, denn dieser liegt nur in Papierform vor und muss deshalb in jedem Fall per Briefpost verschickt werden. Einen solchen amtlichen Ausdruck benötigen Sie zumeist dann, wenn dieser zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden weiterverwendet werden soll. Beide Varianten sind inhaltsgleich und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer Weiterverwendbarkeit.
Aus dem online übermittelten Ausdruck aus dem Handelsregister bzw. Handelsregisterauszug (Quelle: elektronisches Handelsregister) geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung.
Elektronisches Handelsregister / Auskunftsarten unter zeitlichem Aspekt:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister Online gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister Online gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister Online zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Sie erhalten diese Informationen aus dem elektronischen Handelsregister online durch uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den (unbeglaubigten, nicht amtlichen) Ausdruck von einem Handelsregister online durch uns innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung auf gleichem Weg oder wenn gewollt per Briefpost zu.
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