Gesellschaftsformen im Handelsregister von England.

Gesellschaftsformen im Handelsregister von England.

Gesellschaftsformen bzw. Rechtsformen im Handelsregister von England, ein Überblick:

Partnership
Hier handelt es sich um einen Zusammenschluss von mindestens 2 Personen, die mit der Absicht der Gewinnerzielung tätig werden wollen. Es ist nicht erforderlich, dass es sich dabei um ein Handelsgewerbe handelt. Damit unterscheidet sich die Partnership von der Offenen Handelsgesellschaft (oHG), aber auch von der BGB-Gesellschaft dahingehend, dass deren Gesellschafter die Erzielung von Gewinnen bezwecken müssen.
Wegen der persönlichen und auch unbeschränkten Haftung der Gesellschafter der Partnership ist diese in aller Regel nur bei bestimmten Berufen zu finden, wie z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte etc., die ja aus Gründen des Standesrechts keine Kapitalgesellschaften mit Haftungsbeschränkungen errichten dürfen.
Die Haftung bei der Partnership:
Hier haften alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Partnership unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Ein Gläubiger der Partnership kann sich an alle Gesellschafter wenden oder dirkt an die Partnership. Solle ein einzelner Gesellschafter in Anspruch genommen worden sein, so ist die Partnershp diesem gegenüber zum Ersatz verpflichtet.

Limited Partnership
Die Limited Partnership kommt dann ins Spiel, wenn einzelne Gesellschafter sich nur mit Kapital an einer Partnership beteiligen, aber keine Haftung für Schulden und Verbindlichkeiten der Gesellschaft übernehmen wollen. Die Limited Partnership ist in England eher selten anzutreffen.
Die Haftung:
Die Haftung ist analog der wie bei den Gesellschaftern der o.g. Partnership. Allerdings ist die Haftung der Limited Partner auf die von ihnen erbrachte Einlage beschränkt. Die persönliche Haftung lebt wieder auf, soweit die Einlage zurückgezahlt wird. Sobald der beschränkt haftende Gesellschafter an der Geschäftsführung teilnimmt, dann haftet er auch für die Verbindlichkeiten, die während dieser Tätigkeit entstanden sind genauso wie ein persönlich haftender Gesellschafter.

Public Company
Die Public Company wird vor allem von größeren Unternehmen gewählt, die an die Börse gehen möchte. Diese Rechtsform ist sehr häufig in England anzutreffen.
Die Haftung:
Allein das Gesellschaftsvermögen haftet für Verbindlichkeiten der Public Company, die Gesellschafter selbst nicht. An diese Tatsache ändert sich auch nichts, wenn sie ihre Einlage noch nicht erbracht haben. Im Fall der Liquidation der Gesellschaft haften die Gesellschafter in Höhe der noch nicht erbrachten Einlage.

Private Company
Die Private Company wird gerade von kleineren Unternehmen bevorzug und ist wohl die häufigste Gesellschaftsform. Als großer Vorteil dieser Gesellschaftsform wird hier gesehen, dass das Mindestkapital sehr gering sein kann (1 Pfund) und dass sie sehr schnell gegründet.
Die Haftung:
Eine Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Privat Company ist grundsätzlich ausgeschlossen. Im Fall der Liquidation der Private Company haften die Gesellschafter einer
“Private Company Limited by Shares” in Höhe der noch nicht erbrachten Einlage und die der “Private Company Limited by Guarantee” beschränkt auf den bei der Gründung der Gesellschaft (Memorandum) festgelegten Nachschussbeitrag. Bei der “Unlimited Company haften die Gesellschafter unbeschränkt.

Wenn Sie eine Auskunft aus dem Handelsregister von England (oder in Deutschland mit einer Zweigniederlassung) über eine dort registrierte Gesellschaft benötigen, dann sollten Sie sich den nachfolgenden Link anschauen:

Handelsregisterauszug England

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