Handelsregister in Nordrhein-Westfalen, wo ist das?
Handelsregister Informationen von einem Handelsregister in Nordrhein-Westfalen. Hier jetzt abrufbar!
Von den regionalen Handelsregistern in Nordrhein-Westfalen können Sie hier Handelsregister – Informationen abrufen über eine GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, e.K., UG oder der deutschen Zweigniederlassung einer Ltd.- Company bzw. anderer Firmen ausländischen Rechts.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, das Eintragungen über sämtliche Kaufleute im Bezirk des zuständigen Registergerichts führt. Einsichtnahme ist jedem möglich und kostenfrei, Ausdrucke oder Auszüge sind aber auch bei Eigenrecherche gebührenpflichtig. Das jeweilige Registergericht ist in aller Regel dem jeweiligen Amtsgericht zugeordnet und führt auch dessen Post- bzw. Lieferanschrift. Nur das regional wirklich zuständige Handelsregister führt die Angaben der jeweils gesuchten Gesellschaft. In NRW existieren aktuell 30 verschiedene Handelsregisterstandorte.
Das Handelsregister wird in Deutschland in so genannten zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Zusammengefasst findet man die relevanten Informationen aus dem Handelsregister jeweils auf einem Handelsregisterauszug (heute aktuell oft “Ausdruck” oder “Abdruck” genannt), dem diese Angaben entnommen werden können: Firma (= Name), Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Rechtsform und vertretungsberechtigte Personen (Vorstand, Geschäftsführer, Prokuristen).
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben nahezu ausschließlich selbst benötigen. Er kann von uns sehr kurzfristig, oft binnen weniger Minuten, geliefert werden.
Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck/Abdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern. Beide Dokumente sind inhaltsgleich und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer geschilderten Weiterverwendbarkeit.
Der (“normale”, unbeglaubigte) Handelsregisterauszug Nordrhein-Westfalen wird Ihnen von uns per E-Mail im PDF-Format übermittelt, die Rechnung erhalten Sie auf gleichem Weg, wenn gewollt auch per Post. Kostenlos bleibt es für Sie, wenn kein Handelsregisterauszug geliefert werden kann.
Bitte geben Sie nun die Daten der Firma ein, über welche Sie einen Handelsregisterauszug bzw. weitere Dokumente abrufen wollen.