Das Handelsregister: Zentral für Sachsen-Anhalt in Stendal.
Handelsregister Informationen vom zentralen Handelsregister für Sachsen-Anhalt sind hier erhältlich!
In Sachsen-Anhalt gibt es seit geraumer Zeit nur noch ein Handelsregister, das wird beim Amtsgericht Stendal zentral geführt. Sie finden diese Einrichtung in der Scharnhorststraße 40 in 39576 Stendal; einen guten halben Kilometer entfernt vom markanten “Uenglinger Tor”.
Die Einsichtnahme ist dort wie generell in der Bundesrepublik jedermann öffentlich möglich und kostenfrei, schriftliche Auskünfte kosten aber auch dort in jedem Fall Gebühren.
Wenn Sie sich nicht selbst um diese Informationen bemühen möchten, egal ob aus zeitlichen oder anderen Gründen, dann liefern wir Ihnen gern die gewünschten Informationen und schriftliche Auszüge aus dem Handelsregister. Dies betrifft GmbH, AG, KG, GmbH & Co. KG, OHG, e.K., UG oder deutsche Niederlassungen von ausländischen Firmen (Ltd., s.r.o., S.A.).
Das Handelsregister wird in Deutschland in zwei Abteilungen geführt: Die Abteilung A enthält Eintragungen zu Personengesellschaften und Einzelkaufleuten sowie zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Die Abteilung B führt alle Einträge zu Kapitalgesellschaften. Diese Einteilung in Abteilungen gilt auch für das in Stendal geführte Register – die Abteilungen werden mit HRA bzw. HRB abgekürzt.
Anmeldungen zum Handelsregister (Neueintragung, Veränderung, Löschung) müssen in öffentlich beglaubigter Form erfolgen, also notariell. Eintragungen nimmt das Registergericht grundsätzlich auch nur auf Antrag vor. Unterbleibt jedoch eine gesetzlich erforderliche Anmeldung, dann kann das mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Die wichtigsten Informationen über eine Firma findet man übersichtlich zusammengefasst auf einem sog. Ausdruck aus dem Handelsregister, gelegentlich wird der auch Handelsregisterauszug genannt. Dort findet man dann solche Angaben wie den exakten Namen der Gesellschaft (= Firma), Geschäftsanschrift, Geschäftsgegenstand, Höhe des Haftungskapitals, Rechtsform und die vertretungsberechtigten Personen (Geschäftsführer, Prokuristen etc.).
Auftragsarten / Ausdruck aus dem Handelsregister:
1. Der aktuelle Ausdruck vom Handelsregister ( Handelsregisterauszug) gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck vom Handelsregister zeigt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder. Dieser Auszug ist in einer übersichtlichen Tabellenform gehalten, daher chronologisch.
3. Der historische Ausdruck vom Handelsregister zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005. Dieser Auszug ist daher nur für die Firmen relevant, welche es bereits zu diesem Zeitpunkt gab.
Wie gelangen Sie an diese Ausdrucke?
Der schriftliche Ausdruck ( Handelsregisterauszug ) aus dem Handelsregister von Sachsen-Anhalt wird Ihnen, wenn Sie diesen hier bestellen, schon innerhalb von kurzer Zeit per E-Mail zugeschickt, zusammen mit der Rechnung, denn Sie müssen hier keine Vorkasse leisten. Mit einer Bestellung gehen Sie hier auch nicht das Risiko eines Abos oder weiterer Verpflichtungen ein. Bleibt die Bestellung ergebnislos, weil kein Eintrag gefunden werden kann, dann müssen Sie dafür auch nicht zahlen.
Dieser unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig aktueller “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Und er ist oft schon binnen Minuten lieferbar, weil er online im PDF-Format übermittelbar ist.
Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post dauert das natürlich einige Tage. Wieviele genau kann nur geschätzt werden und ist von Registergericht zu Registergericht verschieden. Der Durchschnitt liegt bei 5 Werktagen.
Hier ist natürlich auch diese beglaubigte Form bestellbar. Beide Formen sind inhaltsgleich und unterscheiden sich nur hinsichtlich ihrer weiteren Verwendbarkeit.
Bitte geben Sie nun die Daten der Firma ein, über welche Sie einen Handelsregisterauszug bzw. weitere Dokumente ( Gesellschafterliste ) abrufen wollen.