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Category: Amtsgericht

Insgesamt vier verschiedene Standorte für Handelsregister im Bundesland Brandenburg vorhanden

Insgesamt vier verschiedene Standorte für Handelsregister im Bundesland Brandenburg vorhanden

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Wie bekomme ich schnell Informationen von einem der Handelsregister im Bundesland Brandenburg?

Im Bundesland Brandenburg gibt es vier regional geführte Handelsregister (in Cottbus, Neuruppin, Potsdam und Frankfurt/Oder). Eine Einsichtnahme ist dort während der jeweiligen Öffnungszeiten jedermann kostenfrei möglich, schriftliche Auskünfte oder Auszüge kosten allerdings hier wie in der gesamten Bundesrepublik auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Beachten Sie im Fall der Eigenrecherche bitte, dass verschiedene deutsche Registergerichte darauf hinweisen, außerhalb der Öffnungszeiten eintreffende E-Mails nicht zu bearbeiten. Wir bieten Ihnen dagegen einen von „Öffnungszeiten“ unabhängigen Service an (siehe link unten).

Welches der genannten Gerichte genau zuständig ist, dies hängt vom Sitz der gesuchten Gesellschaft ab. Wenn Sie dies nicht selbst herausfinden wollen oder Ihnen dafür einfach die Zeit fehlt, dann nutzen Sie doch unseren Service, denn wir sind versiert in der Dokumentenrecherche und suchen nicht nur in ganz Brandenburg nach der entsprechenden Gesellschaft, sondern auch deutschlandweit. Es reicht daher vollkommen aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma oder die gesuchte Gesellschaft eingeben, wir suchen auch das richtige Handelsregister in Brandenburg bzw. auch aus ganz Deutschland heraus.

Welche Informationen können wir Ihnen von einem der Handelsregister in Brandenburg liefern? Aus dem “Ausdruck aus dem Handelsregister”, oft auch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Brandenburg ab ca. 2005 gibt es keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, sondern amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke. Allerdings ist der alte Begriff “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.

Auftragsarten / Auszug aus dem Handelsregister:

1. Der aktuelle Ausdruck aus einem Handelsregister (Brandenburg) gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck aus einem Handelsregister (Brandenburg) gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ab 2006) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck aus einem Handelsregister (Brandenburg) zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2006.

Unbeglaubigte und beglaubigte Handelsregisterauszüge (heute werden sie offiziell “nicht amtlicher” bzw. “amtlicher Ausdruck” genannt) enthalten die gleichen Angaben und unterscheiden sich nur in ihren weiteren Verwendungsmöglichkeiten und in ihren Beschaffungskosten. Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “Ausdruck Handelsregister” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen zur Vorlage bei einer Behörden, Bank usw.

Dieser ist durch uns sehr kurzfristig, oft binnen weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Da gibt es keinen einheitlichen Standard, mal ist das unbeglaubigt ausreichend, mal muss es ein beglaubigter Auszug sein. Dessen Ausstellung erfolgt übrigens ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Sie erhalten diese Informationen aus einem Handelsregister in Brandenburg von uns ohne Mitgliedschaft, Anmeldung o.ä. und in der Regel auch ohne Vorkasse. Während Sie den (unbeglaubigten) Handelsregisterauszug durch uns innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege erhalten, geht Ihnen unsere Rechnung auf gleichem Weg oder wenn gewollt per Briefpost zu.

Auftragsformular anschauen: Handelsregister Brandenburg