Geben die deutschen Handelsregister auch Auskunft über Gewerbetreibende und Selbständige?
Wenn man nach Informationen über einen Gewerbetreibenden sucht, dann wird man im Handelsregister nur selten fündig, denn für Einzelkaufleute und Gewerbetreibende gibt es keine automatische Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister. Selbständige und Gewerbetreibenden sind deshalb nur sehr selten im Handelsregister geführt.
Angaben zu einem angemeldeten oder auch ehemaligen Gewerbe müssen deshalb bei den Behörden (Gewerbeamt, Wirtschaftsamt) direkt eingeholt werden. Wir recherchieren gern für Sie, ob und seit wann jemand ein Gewerbe angemeldet hat bzw. hatte. Diese Auskunft wird Ihnen in Form eines offiziellen Gewerberegisterauszuges der jeweiligen Gemeinde zur Verfügung gestellt bzw. wenn dies nicht möglich ist, als formlose Zusammenfassung der entsprechenden Daten.
Zu beachten ist, dass ein Gewerbe stets nur an dem Ort angemeldet werden muss, an dem es ausgeübt wird, was daher nicht unbedingt der Wohnort des Gewerbetreibenden sein muss. Hier muss zuerst der betreffende Ort herausgesucht werden, denn nur dort sind diese Informationen zu erhalten. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register, so dass ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden muss, warum eine Auskunft eingeholt wird, bevor man etwas erfährt. Zusätzlich fallen Gebühren auch bei Eigenrecherche an.
Wer sich die Mühen einer eigenen Recherche sparen will, der sollte einen Recherchedienst beauftragen, welcher u.a. auch auf Recherche zu Gewerbeanmeldungen spezialisiert ist.
Kontaktformular: Auskunft über Gewerbetreibende und Selbstständige