Ltd. aus England, wo erhält man eine Auskunft darüber?
Ltd. sind beim dortigen Handelsregister registriert, beim Companies House. Dort kann man eine Vielzahl von Dokumenten über eine einzelne englische Ltd. abrufen.
Im Gegensatz zu einem Handelsregisterauszug, wie man ihn von Deutschland her kennt, gibt es Unterschiede, da eine englische Ltd. regelmäßig Erklärungen an das Handelsregister in England einreichen muss, was schnell zu einer Vielzahl von hinterlegten und abrufbaren Dokumenten führt. Neben einer guten Kenntnis der englischen Sprache ist auch Fachwissen nötig, z.B., dass ein Annual Report einer Jahresbilanz gleichkommt, ein Director der Geschäftsführer, ein Shareholder ein Gesellschafter ist usw. Es ist daher günstig mit dem Abruf von Dokumenten jemanden zu beauftragen, der sich damit auskennt bzw. Erfahrungen mit dem Aufbau des Handelsregisters in England hat.
Noch ein Tipp:
Wenn die englische Ltd. ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie sich nicht nur im Handelsregister England eintragen, sondern auch im deutschen Handelsregister mit einer Zweigniederlassung. Wenn man es genauer wissen will, dann sollte man allerdings auch beim Handelsregister in England prüfen, denn es ist schon vorgekommmen, dass die Zweigniederlassung in Deutschland noch registriert war, die eigentliche englische Ltd. beim Handelsregister in England aber bereits gelöscht war. Das kann passieren, wenn eine englische Ltd. gegenüber dem Handelsregister England bestimmte Pflichten versäumt hat, gelöscht wurde und dies dem deutschen Handelsregister nicht mitteilt wurde und einfach weiter geschäftlich aktiv ist. Die Gründe sind vielfältig.
Wir holen seit Jahren die Auskünfte über englische Ltd. ein und wissen, welche Datensätze relevant sind und welche eher nicht. In der Regel können wir diese Dokumente dann innerhalb von wenigen Stunden übermitteln.
Auftragsformular: Ltd.-Auskunft