Wie kann man einen neuen Arbeitgeber im Handelsregister vorab recherchieren oder prüfen lassen?
Wenn man einen bestimmten Arbeitgeber im Auge hat, bei dem man vielleicht einen Job oder Nebenjob bekommen könnte, dann kann man sich über diesen Arbeitgeber im Handelsregister erkundigen, sofern eine entsprechende Eintragungen vorliegt.
Wie und wo kann man Einsicht in das deutsche Handelsregister bekommen?
Das Handelsregister ist ein offenes Register, geführt bei den Amtsgerichten / Registergerichten, daher kann jedermann dort kostenlos Einsicht nehmen. Jedoch: Ausdrucke, Auzüge und Beglaubigungen kosten Geld, ziehen also stets Gerichtsgbühren nach sich, auch bei Eigenrecherche.
Diese nachfolgenden Angaben sind einem sog. Auszug aus dem Handelsregister zu entnehmen, kurz oft auch heute noch traditionell Handelsregisterauszug genannt:
Firma (Gegenstand+Sitz)
Höhe des Stammkapitals
Rechtsform (GmbH, KG, OHG, e.K., UG, GmbH & Co. KG, Ltd.-Zweigniederlassung)
vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen)
Aber was ist mit den Eigentümern der Gesellschaft, also den Gesellschaftern? Wie bekommt man die heraus? Gesellschafterangaben sind auf einem Handelsregisterauszug nicht mit aufgeführt, außer bei OHG, e.K., KG (Komplementäre und Kommanditisten). Bei allen anderen Gesellschaften muss also extra Einsicht in die Gesellschafterlisten genommen werden. Bekanntlich muss die Gesellschaft diese immer auf einem aktuellen Stand halten. Die letzte vorhandene Gesellschafterauflistung ist deshalb die gültige.
Einen aktuellen Ausdruck aus dem Handelsregister können Sie, wie gesagt, über das jeweilige Amtsgericht erhalten, aber auch sehr schnell über uns.
Dafür können Sie dieses Formular nutzen: