Ltd.-Handelsregisterauszug (UK) aktuell beschaffen
Die in Deutschland immer beliebtere Ltd., wie kommt man Auskünfte über sie?
Bei einer Ltd. handelt sich um eine Kapitalgesellschaft nach britischem Recht. Ihre Gesellschafter haften, ähnlich wie bei einer deutschen oder österreichischen GmbH, nicht persönlich und müssen bei der Gründung quasi kein Stammkapital aufbringen. Den Ltd.-Handelsregisterauszug bekommt man über das Companies House.
Also gilt über die Informationsbeschaffung zu einer Ltd. auch weiterhin:
Eine Ltd. ist beim Handelsregister in England registriert, dem sog. Companies House.
Im Handelsregister von England gibt es keinen mit dem deutschen Handelsregisterauszug direkt vergleichbaren Auszug mit allen relevanten Daten. Der Handelsregisterauszug über eine Ltd. muss zusammengestellt werden aus einer Vielzahl von abrufbaren Einzeldokumenten, die von der Ltd. regelmäßig eingereicht werden müssen, meist jährlich. Jedes einelne Dokument ist kostenpflichtig abrufbar, so dass es gut ist, wenn man weiß, welche Informationen man nun genau benötigt.
Einen Handelsregisterauszug wie man ihn von Deutschland her kennt, kann man also bei einem Ltd.- Handelsregisterauszug nicht erwarten. Schon deswegen kann es sich lohnen, wenn man mit dem Abruf von Dokumenten, also dem Zusammenstellen des Handelsregister-Pakets über eine Ltd., jemanden beauftragt, der damit Erfahrung hat und Spreu von Weizen trennt.
Das Verfahren kann sich in folgendem Fall vereinfacht darstellen: Wenn eine Ltd. zwar aktuell in England registriert ist, aber ihren Geschäftsschwerpunkt in Deutschland hat, dann muss sie auch in das deutsche Handelsregister mit einer Zweigniederlassung eingetragen werden. Dieser Handelsregisterauszug hat das hier in Deutschland übliche Aussehen und er enthält alle relevanten Daten über eine Ltd., wenngleich ohne Angaben zu den Gesellschaftern.
Auftragsformular: Handelsregisterauszug Ltd.