Wie nennt man heute formal einen beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht?

Wie nennt man heute formal einen beglaubigten Handelsregisterauszug vom Amtsgericht?

Innerhalb von ca. zwei bis fünf Tagen liefert das über den unten aufgeführten Link erreichbare Unternehmen einen Handelsregisterauszug (amtlich beglaubigt) über eine GmbH, KG, AG, OHG, eK oder UG (haftungsbeschränkt) im Original vom Amtsgericht. Im Gegensatz zu einem “normalen” Handelsregisterauszug, welcher ja elektronisch innerhalb von Minuten geliefert werden kann, muss der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug per Briefpost geliefert werden wegen der Siegelung.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Deutschland ab 2005 gibt es formal begrifflich keine Handelsregisterauszüge mehr in beglaubigter und unbeglaubigter Form, diese werden jetzt amtliche bzw. nicht amtliche Ausdrucke genannt. Allerdings ist die alte Bezeichnung “Handelsregisterauszug” noch sehr gebräuchlich.
Der unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute auch häufig “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Er ist durch uns sehr kurzfristig, oft innerhalb weniger Minuten, lieferbar. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell auch “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis zur Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.

Zur Erinnerung: Aus einem Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt, geht hervor: Firma (Gegenstand und Sitz ), Rechtsform, vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital und der Tag der letzten Eintragung.

Den Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt, heute amtlicher Ausdruck genannt, bekommen Sie hier ohne Anmeldung oder Mitgliedschaft und in der Regel auch ohne Vorkasse. Preiswerter und schneller ist ein unbeglaubigter Handelsregisterauszug, diesen erhalten Sie innerhalb weniger Minuten auf elektronischem Wege (PDF-Format zum Speichern und Ausdrucken).

Bitte nutzen dieses Formular: Handelsregisterauszug, amtlich beglaubigt

Kommentare sind geschlossen.