Auszug vom Handelsregister der Niederlande bestellen.

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Handelsregister Niederlande : Wie kann ich erfahren, ob ein Unternehmen, in den Niederlanden tätig ist?

Das Handelsregister der Niederlande wird bei der “Kamer van Koophandel” geführt, oft auch mit KvK abgekürzt.
Zum 1. Januar 2014 wurde das niederländische Handelskammersystem reformiert. Die bis dahin bestehenden zwölf regionalen Handelskammern, die Kammer auf Landesebene und ein Innovationszentrum wurden als neue „Kamer van Koophandel“ (KvK) mit eigener Rechtspersönlichkeit in Rotterdam zusammengefasst.
Die dort gegen Gebühr abrufbaren Dokumente sind auschließlich in holländischer Sprache verfasst. Aber auch ohne Kenntnis der Landessprache ist es durchaus möglich, einen Handelsregisterauszug aus den Niederlanden die gewünschten Informationen zu entnehmen, allerdings sollte man sich sicherheitshalber vorab einige Begriff übersetzen lassen. Einen Kurzüberblick gibt es hier.
Für weitere Übersetzungen gibt es zahlreiche Portale im Internet. Seitens der KvK wird zwar eine unbeglaubigte Übersetzung ins Englische angeboten, allerdings nur von einem Handelsregisterauszug und nicht z.B. vom Jahresabschluss. Allerdings benötigt man dafür eigentlich keine englische Version, denn hier überwiegen ja Zahlen. Ähnlich ist es bei der in den Niederlanden so beliebten Einbindung von Firmen (meist B.V.) in eine Gruppenstruktur, die ja der Grund dafür ist, dass eine B.V. von einer weiteren B.V. kontrolliert wird. Das geht dann immer so weiter.

Im Handelsregister der Niederlande sind auf dem Handelsregisterauszug, anders als in Deutschland, auch die Gesellschafter der Gesellschaft quasi automatisch mit aufgeführt. Bei denen wiederum kann es sich oftmals aber auch wieder um Gesellschaften und nicht natürliche Personen handeln. Auch kann man auf diesem Registerauszug nicht erkennen, welche Stimmanteile hier konkret vorliegen.
Ein Handelsregisterauszug aus den Niederlanden kann im PDF-Format durch uns für Sie abgerufen werden, der Ihnen dann innerhalb weniger Minuten zur Verfügung steht. Desweiteren kann auch ein von der KvK beglaubigter Handelsregisterauszug abgerufen werden, allerdings wird dieser nur in Papierform übermittelt. Das dauert länger und ist relativ teuer, oft aber im Umgang mit Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden unumgänglich. Allerdings sollte für die meisten Zwecke ein (durch uns schnell übermittelbarer) “normaler” Handelsregisterauszug aus den Niederlanden im PDF-Format ausreichend sein.

Auftragsformular anschauen: Handelsregisterauszug Niederlande

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