An über 20 Standorten: Handelsregister im Freistaat Bayern
Handelsregister – Wo befindet sich das für mich wichtige oder richtige Handelsregister in Bayern?
Handelsregister Bayern. Es gibt es 21 lokale Handelsregister, welches genau zuständig ist, dies wird jeweils vom Sitz der gesuchten Gesellschaft bestimmt. Aber da gibt es auch einige Ausnahmen.
Jedermann kann in deutsche Handelsregister kostenfrei Einicht nehmen, Ausdrucke oder Auszüge kosten aber in jedem Fall auch bei Eigenrecherche Gebühren.
Wenn Sie die Zuständigkeit nicht selbst herausfinden wollen oder Ihnen auch für weitere Recherchen einfach die Zeit fehlt, dann sollten Sie einen Onlineservice nutzen, in der Regel sind dies gewerbliche Unternehmen, die nach einer bereits erfolgten Registrierung bei den Amtsgerichten bzw. dem Registerprotal der Länder diese Auskünfte vom Handelsregister sehr zügig abrufen können. Es gibt hier eine Vielzahl von Unternehmen, die sich in der Regel nur im Preis und in der Schnelligkeit unterscheiden, ebenso, ob auf Rechnung oder erst nach Vorkasse gearbeitet wird.
Das nachfolgende Unternehmen, Andreas Löb Recherche, sucht nicht nur im Handelsregister im Freistaat Bayern nach der entsprechenden Gesellschaft, sondern auch deutschlandweit. Es reicht also vollkommen aus, wenn Sie im Auftragsformular die Firma eingeben, das richtige Handelsregister wird von uns herausgesucht und die gewünschten Informationen werden vom Handelsregister nicht nur in Bayern, sondern ggf. auch deutschlandweit abgerufen. Diese erhalten Sie kurzfristig, oft schon binnen weniger Minuten, auf elektronischem Wege, die Rechnung kommt ein bis zwei Tage später per Briefpost, wenn Sie das wünschen, ansonsten auch per email.
Welche Informationen können von einem Handelsregister im Freistaat Bayern geliefert werden?
Aus dem “Ausdruck aus dem Handelsregister”, traditionell häufig noch Handelsregisterauszug genannt, geht hervor:
Firma (Geschäftsgegenstand + Sitz), vertretungsberechtigte Personen (Geschäftsführer, Vorstand, Prokuristen), Stammkapital, Rechtsform und der Tag der letzten Eintragung. Außerdem bietet das Handelsregister Informationen darüber, wer die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft bzw. Personengesellschaft sind.
Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters bei den Handelsregistern in Bayern ab ca. 2005 werden keine sog. Handelsregisterauszüge mehr, sondern Ausdrucke ausgestellt. Der ehemals unbeglaubigte Handelsregisterauszug, heute “nicht amtlicher Ausdruck” genannt, ist zumeist dann ausreichend, wenn Sie die dortigen Angaben ausschließlich selbst benötigen. Zur Vorlage bei Banken, Versicherungen, Gerichten oder anderen Behörden benötigen Sie hingegen oft einen “beglaubigten Handelsregisterauszug”, aktuell “amtlicher Ausdruck” genannt. Dessen Ausstellung erfolgt ausschließlich in Papierform, von Auftragserteilung bis Lieferung per Post kann das zwischen drei und fünf Werktage dauern.
Auftragsarten / Handelsregister Bayern + deutschlandweit:
1. Der aktuelle Ausdruck aus einem Handelsregister (Bayern) gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte (gerötete) oder erklärende Eintragungen.
2. Der chronologische Ausdruck aus einem Handelsregister (Bayern) gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung (ca. ab 2005) auf die elektronische Registerführung in chronologischer Reihenfolge wieder.
3. Der historische Ausdruck aus einem Handelsregister (Bayern) zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell, er endet ca. 2005.
Sie erhalten diese Informationen aus einem Handelsregister in Bayern bzw. aus Deutschland bei uns ohne Mitgliedschaft oder Anmeldung etc. und auf Rechnung. Kann kein Dokument geliefert werden, dann bleibt der Auftrag für Sie kostenfrei.
Auftragsformular: Handelsregister in Bayern